Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
Studieninteressierte, die nicht über ein Zeugnis einer allgemeinen oder fachgebundenen schulischen Qualifikation verfügen, haben die Möglichkeit sich über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte für ein Studium zu bewerben.
Vorab wichtige Hinweise:
- Voraussetzung für eine Bewerbung für den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch durch die Zentrale Studienberatung (ZSB) der Bergischen Universität Wuppertal. Dieses Beratungsgespräch unterstützt Sie bei der Studienwahl und auf dem Weg zum Studium. Bewerbungen, die ohne den Nachweis der ZSB über die Teilnahme am Beratungsgespräch eingereicht werden, werden durch das Internationale Studierendensekretariat nicht bearbeitet.
- Das Studium an der Bergischen Universität Wuppertal ist im Regelfall als Vollzeitstudium organisiert. Ein selbstorganisiertes, "berufsbegleitendes" Studium führt im Regelfall nicht zum gewünschten Ziel/Studienabschluss.
Folgende Zugangsmöglichkeiten sind vorhanden:
Meister und vergleichbar Qualifizierte haben ohne jede weitere, vorherige Prüfung den direkten Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen.
Wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und anschließend zusätzlich mindestens drei Jahre im erlernten Beruf gearbeitet hat, erhält eine direkte Zugangsberechtigung zu Studiengängen, die der fachlichen Ausbildung und der Berufstätigkeit entsprechen.
Studieninteressierte, mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer anschließend mindestens dreijährigen auch der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden beruflichen Tätigkeit haben die Möglichkeit durch eine Zugangsprüfung einen Studiengang zu studieren, der nicht dem bisherigen Berufsweg entspricht.
Studieninteressierte, mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer anschließend mindestens dreijährigen auch der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden beruflichen Tätigkeit haben die Möglichkeit durch ein Probestudium einen Studiengang zu studieren, der nicht dem bisherigen Berufsweg entspricht.
Einer beruflichen Tätigkeit gleichgestellt werden bei Zugangsmöglichkeit durch die Zugangsprüfung (c.)) oder Probestudium (d.)) die Erziehung minderjähriger Kinder, die Pflege eines Angehörigen, die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts, freiwillige Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Tätigkeit als Entwicklungshelfer, Abschluss einer weiteren Berufsausbildung, Teilzeitbeschäftigung.
Wichtiges für ihre Bewerbung
Antragsfristen
Zulassungsfreie Studiengänge:
SoSe: 15.12. - 15.04.
WiSe: 15.05. - 15.10.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge:
WiSe: 15.05 - 15-07.
Teilnahme an der Zugangsprüfung:
WiSe: 15.12 - 01.04.
Den Bewerbungsantrag entnehmen Sie aus der Internetseite Formulare und Downloads, siehe unter „Beruflich Qualifizierte“.
Folgende Unterlagen/ Nachweise sind diesem Antragsformular beizufügen (einfache Kopie):
- Antragsformular
- Sprachnachweis (Deutschkenntnisse auf C1-Niveau)
- Teilnahmebestätigung am Beratungsgespräch der Zentralen Studienberatung
- Anerkennungsbescheid vom IHK zum ausländischen Berufsabschluss
- Bei einer Bewerbung für den Bachelorstudiengang Sustainable Chemistry: Englischnachweis
- Bei einer Bewerbung für beruflicher Aufstiegsfortbildung: Abschlusszeugnis der ersten Berufsausbildung aus dem Ausland oder Meisterbrief mit Handwerk oder Gleichwertiger Fortbildungsabschluss oder Abschluss einer Fachschule oder Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe oder Abschluss einer sonstigen Aufstiegsfortbildung
- Bei einer Bewerbung für fachlich entsprechender Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit:
- Abschluss der Berufsausbildung (mind. zweijährig)
- Nachweis der Tätigkeit im Ausbildungsberuf oder in einem der Berufsausbildung fachlich entsprechenden Beruf (mind. drei Jahre)
- Auflistung über die anschließenden mindestens dreijährigen Tätigkeiten
- Bei einer Bewerbung für eine Zugangsprüfung oder eines Probestudiums:
- Abschluss der Berufsausbildung (mind. zweijährig)
- Nachweis einer Berufstätigkeit (mind. drei Jahre)
Alle fremdsprachigen Unterlagen und Dokumente sind durch einen vereidigten Übersetzer ins Deutsche oder Englische zu übersetzen und einzureichen.